Dienstleistungen  
 

Wir bieten Ihnen:


  • Wohnungseigentumsverwaltung
  • Mietverwaltung
  • Sonder- / Teileigentumsverwaltung
  • Verwaltung von Gewerbeobjekten
  • Abrechnung von Heiz- / Betriebskosten


Ein Auszug der Grundleistungen der WEG-Verwaltung:

Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in § 27 Abs. 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.

1 Wirtschaftsplan

Wir erstellen einen Wirtschaftsplan je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr, sofern nichts anderes geregelt ist. Die Höhe der Hausgelder wird alljährlich von uns in Form eines Wirtschaftsplans vorgeschlagen. Dieser Wirtschaftsplan ist dem Verwaltungsbeirat zur Begutachtung vorzulegen und sodann der Eigentümerversammlung zur Genehmigung durch Beschluss.

2 Jahresabrechnung

  • Jahresabrechnung
    Wir erstellen eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen, durch Vereinbarung/Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bestimmten Verteilerschlüssel.

  • Status
    Der Status enthält die Angabe über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontenstände.

  • Einsicht in Unterlagen der Abrechnung
    Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten - nach vorheriger Terminvereinbarung - im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

3 Eigentümerversammlung und Niederschrift

  • Eigentümerversammlung
    Die Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung erfolgt bis zum Ende des II. Quartals nach Abschluss des Wirtschaftsjahrs, sofern rechtzeitig alle Abrechnungsdaten und -unterlagen zur Verfügung stehen.

  • Vorsitz und Niederschrift
    Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsmäßige Niederschrift der Beschlüsse.

4 Hausordnung

Wir sorgen für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen mahnen wir bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb. Ein gerichtliches Vorgehen bedarf jedoch grundsätzlich einer Genehmigung der Eigentümerversammlung durch Beschluss.

5 Überwachen der Verträge der Gemeinschaft

Wir betreuen und überwachen die Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft und schließen insbesondere nach Maßgabe der Beschlüsse, der Gemeinschaftsordnung und der Gesetze die notwendigen Versicherungen für die Gemeinschaft ab und überprüfen die Versicherungssumme, um Unterdeckungen auszuschließen.

6 Geldverwaltung

Wir legen die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach ihrer Wahl getrennt von ihrem eigenen Vermögen und dem anderer Gemeinschaften an. Sie führt die Konten unter dem Namen der Eigentümergemeinschaft. Sie verwaltet die Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.

7 Rechnungskontrolle und -anweisung

Wir führen die rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen durch.

8 Buchführung

Wir richten eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Eigentümergemeinschaften ein. Diese beinhaltet insbesondere:

  • das Führen und Abrechnen von

    • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
    • Einnahmekonten für Erträge
    • Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
    • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel
    • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung)
    • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge

  • das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse

  • das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung

  • die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung

9 Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

  • Anwesenheit vor Ort
    Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nehmen wir eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor.
  • Sonderfachleute
    Soweit notwendig, ziehen wir Sonderfachleute hinzu (z.B. bei Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist)

10 Abwicklung von Schadensfällen

  • Empfehlung
    Wir treffen Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und wirken bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mit
  • Klärung
    Wir klären Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
  • Schadensminderung
    Wir geben Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung

11 Instandhaltung und Instandsetzung

  • Instandhaltung und Instandsetzung in dringenden Fällen
    Wir leiten die im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen ein, holen ggf. mehrere Kostenvoranschläge ein und stimmen den Umfang der Maßnahmen mit dem Beirat ab. Wir vergeben in dringenden Fällen gemäß § 27 Abs.1 Ziffer 3 WEG Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft, überwachen die Arbeiten und nehmen diese ab. Bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum übernehmen wir die Schadensmeldung an die Versicherung
  • Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund Beschlussfassung
    Bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, welche nicht unter die vorgenannte Regelung fallen, vergeben wir die Aufträge entsprechend den von der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen. Wir werden im Rahmen der Beschlussdurchführung sachkundige Personen (Architekten bzw. Ingenieure) hinzuziehen, soweit dies für die Bewertung und Überwachung größerer Instandsetzungsarbeiten erforderlich ist.

12 Allgemeine Leistungen

Wir führen den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde